Die Kirchliche Jugendarbeit Main-Rhön und kross – Junge Kirche Schweinfurt sind Einrichtungen der Diözese Würzburg. Ziel der Stellen ist u.a. die Unterstützung und Förderung der verbandlichen und nicht verbandlichen Jugendarbeit in der Region Main-Rhön. Wir sind kein kommerzieller Reiseanbieter. Uns liegt daran, dass wir mit unseren Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie spirituellen Angeboten vor allem Gemeinschaft fördern. Das kann uns nur gelingen, wenn die Beteiligten dafür Bereitschaft mitbringen. Unsere Angebote sind innerhalb der angegebenen Altersbeschränkungen offen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Religionszugehörigkeit, Nationalität, eventuellen Handicaps und sexueller Orientierung. Durch die Anmeldung werden die folgenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
1. Verantwortlich für alle Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie spirituelle Angebote ist die Kirchliche Jugendarbeit Main-Rhön und kross – Junge Kirche Schweinfurt.
2. Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Das Programm kann eine Mindest- oder Höchstteilnehmendenzahl vorsehen, bei deren Nichterreichen/Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Änderungen und Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie spirituellen Angebote werden von einem pädagogisch erfahrenen Team geleitet. Das Programm wird der jeweiligen Altersstufe entsprechend gestaltet. Über die speziellen Inhalte der Maßnahme hinaus will unser Angebot auch die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen auf diversen Ebenen unterstützen.
3. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Formblatt erfolgt. Der Teilnahmepreis muss entsprechend der jeweiligen Ausschreibung vor Beginn der Veranstaltung auf das in der Anmeldung angegebene Konto überwiesen werden. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Teilnahmebestätigung durch die Kirchliche Jugendarbeit Main-Rhön zustande.
4. Gültige Anmeldungen (= nach Eingang der Anzahlung / des Teilnahmebeitrags) werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
5. Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Bei Rücktritt eines*r Teilnehmenden bis zu 61 Tage vor der Maßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € berechnet. Bei Rücktritt 60 - 30 Tage vor der Maßnahme ist 25 % des Teilnahmebetrags zu zahlen. Ab 29 Tage vor der Maßnahme ist 50% des Teinahmebeitrags zu zahlen und ab 20 Tage vor der Maßnahme 100%. Wenn ein Ersatz gefunden wird, wird nur die Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Staffelungen gelten nur, wenn in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes angegeben ist.
Eine schriftliche Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung bei der Kirchlichen Jugendarbeit Main-Rhön wirksam. Die Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnahmepreises ersetzt nicht eine Rücktrittserklärung.
6. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn wegen geringer Beteiligung abzusagen. Bereits eingezahlte Teilnahmebeiträge werden ohne Abzug zurückerstattet.
7. Die Teilnehmenden oder bei Minderjährigen deren Eltern verpflichten sich, dem Veranstalter auf einer gesonderten vom Veranstalter übersandten Erklärung mitzuteilen, ob der*die Teilnehmende an solchen gesundheitlichen Einschränkungen leidet, die eine Teilnahme an der Maßnahme verbieten. Liegt eine entsprechende Erkrankung vor, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
8. Wir erwarten von den Teilnehmenden, dass sie sich in die Gemeinschaft der Gruppe einordnen. Durch die Anmeldung ermächtigen die Teilnehmenden (bei Minderjährigen die Eltern) den Veranstalter, vertreten durch die jeweiligen Leiter*innen, sie im Fall eines groben ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Maßnahme auszuschließen. Die Kosten für die vorzeitige Heimfahrt gehen zu Lasten des*der Teilnehmenden. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrags erfolgt nicht.
9. Alle Teilnehmenden erhalten vor Beginn der Freizeit einen Infobrief mit allen nötigen Angaben zu Abfahrtszeit, Treffpunkt, Packliste usw.
10. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wie etwa unzumutbarer Witterungsbedingungen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die Kirchliche Jugendarbeit Main-Rhön und kross – Junge Kirche Schweinfurt als auch der*die Teilnehmende den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Es ergeben sich folgende gesetzliche Rechtsfolgen: Die Kirchliche Jugendarbeit Main-Rhön/ kross – Junge Kirche Schweinfurt wird den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den*die Teilnehmende zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem*der Teilnehmenden zur Last. Die Kirchliche Jugendarbeit/ kross – Junge Kirche Schweinfurt haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder im Fall von Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn, ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der*die Teilnehmende haftet für von ihm*ihr schuldhaft verursachte Schäden.
11. Die mit einer Anmeldung übermittelten persönlichen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung vom Veranstalter elektronisch gespeichert bzw. verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden von uns dann und in dem Umfang erhoben, wie sie uns von dem*der Teilnehmenden freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Es besteht jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Einwilligung sowie das Recht auf Einsichtnahme, Richtigstellung und Löschung der persönlichen Daten. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung.
12. Sofern in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung andere Aussagen getroffen werden, sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinfällig und es gelten die jeweils speziell getroffenen Richtlinien. Diese werden mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung zu der jeweiligen Maßnahme anerkannt.
Schweinfurt, Januar 2022